
Was Sie wissen sollten...
Von jeder Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin kann Hebammenhilfe in Anspruch genommen werden. Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen, Sozialämtern und den meisten privaten Krankenkassen getragen. Hebammen leiten Geburtsvorbereitungskurse, beraten in der Schwangerschaft und helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden.
Bei jeder Geburt - ob zu Hause oder in der Klinik - ist eine Hebamme dabei. Normale Geburten werden von der Hebamme in eigener Verantwortung geleitet. Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbett. Die Hebamme untersucht Mutter und Kind, gibt Anleitung zum Stillen, berät bei der Pflege des Kindes. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt ist ein Hausbesuch täglich vorgesehen.
Die Betreuung kann sich bis zur achten Woche nach der Geburt verlängern, falls nötig.
Darüber hinaus hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe während der gesamten Stillzeit.

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|  Beratung der Schwangeren zu Hause
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Früher war alles besser
Immer wieder höre ich, dass in der Babypflege früher vieles anders gemacht wurde.
Bei stöbern auf dem Dachboden sind mir 2 alte Hefte der DDR-Frauenzeitschrift "Guter Rat" von 1981 in die Hände gefallen.
Ein Blick in die Hefte zeigt: schon 1981 wurde nahezu die selben Empfehlungen gegeben wie heute...
Wer Lust hat selbst zu lesen:
Guter Rat Januar 1981
Guter Rat März 1981

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